In Deutschland ist die Legalisierung von Marihuana in Kraft getreten: Wer darf laut Gesetz Marihuana konsumieren?

In Deutschland ist am Montag die Teillegalisierung von Marihuana in Kraft getreten. die von der Mitte-Links-Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz verordnet wurde. Darüber informiert TASR laut Bericht der DPA-Agentur. Das Oberhaus des deutschen Parlaments, der Bundesrat, stimmte der Teillegalisierung von Cannabis im März zu, nachdem auch das Unterhaus, der Bundestag, ihr zugestimmt hatte.

Das neue Gesetz, das am Montag in Kraft tritt, erlaubt es für Erwachsene über 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Marihuana für den persönlichen Konsum in der Öffentlichkeit. Laut Gesetz wird es auch so sein In Haushalten ist es möglich, drei Hanfpflanzen anzubauen oder 50 Gramm Marihuana für den Eigenverbrauch aufzubewahren.

Das Rauchen von Marihuana im öffentlichen Raum, auch in Schulen oder auf Sportplätzen und im Umkreis von 100 Metern um deren Eingang, ist verboten. Die regierende Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), die Grünen und die Freie Demokratische Partei (FDP) beschlossen, das Gesetz trotz des Widerstands einiger Länder und lokaler Organisationen umzusetzen.

Die Regierung sagt, die aktuelle Marihuana-Politik sei gescheitert und der Konsum habe trotz des Verbots zugenommen. Ziel des Gesetzes ist es, den illegalen Hanfhandel zu bekämpfen und gesundheitliche Risiken zu verringern. Beim unregulierten Verkauf von Marihuana ist der Wirkstoffanteil in der Probe nicht bekannt und es ist nicht einmal klar, ob dort nicht unbekannte Giftstoffe, sondern andere Gemische zugesetzt wurden.

Durch die Gesetzesänderungen sei Deutschland neben Malta und Luxemburg eines der Länder der Europäischen Union mit den liberalsten Gesetzen zum Freizeitkonsum von Marihuana, schreibt die Agentur AFP. Das Gesetz trat am Sonntagabend in Kraft, als rund 1.500 Menschen um Mitternacht unter dem Brandenburger Tor im Zentrum Berlins jubelten, teilte die örtliche Polizei mit.

Ein weiterer Engpass dieser Gesetzesreform wird die Gründung sogenannter Clubs sein, in denen der legale Verkauf von Marihuana möglich sein wird. Bis zur Gründung dieser Clubs müssen Nutzer der Polizei bei Routinedurchsuchungen nicht erklären, wo sie ihr Marihuana gekauft haben. schreibt AFP mit Verweis auf den Deutschen Cannabis-Verband.

Konstantin Hartmann

Hardcore-Leser. Freundlicher Unternehmer. Hipster-freundlicher Internet-Befürworter. Stolzer Ernährungswissenschaftler. Extremer TV-Fan.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert