HALLE – In der deutschen Stadt Halle hat der Prozess gegen den Politiker Björn Höck von der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) wegen Verwendung des Slogans der nationalsozialistischen SA (Sturmabteilung) begonnen. Darüber informiert die DPA-Agentur.
Dem Vorsitzenden der AfD-Fraktion in Thüringen, Höcke, wird vorgeworfen, wissentlich die Symbole verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Geldstrafe von bis zu drei Jahren Gefängnis.
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Zuzana Čaputová verabschiedete sich in Brüssel von der Gemeinschaft ihrer Landsleute (Quelle: TASR/Jaromír Novak)
Bei einer Rede am 29. Mai 2021 im Land Sachsen-Anhalt sagte er seinen Unterstützern: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“ Der letzte Teil des Satzes wurde während der Weimarer Republik von paramilitärischen SA-Einheiten der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) als Motto verwendet.
Das Gericht wurde mehrmals vertagt
Aufgrund verschiedener Beschwerden und Anträge der Verteidigung wurde das Gericht mehrfach vertagt. Höckes Anwälte beantragten eine Audioaufzeichnung der Verhandlung, was der Vorsitzende Richter jedoch ablehnte. Sie beantragten außerdem, dass das Bundesverfassungsgericht entscheiden solle, ob der Fall in die Zuständigkeit des Landgerichts Halle falle. Der Kläger äußerte Bedenken hinsichtlich dieser Verteidigung.
Der ehemalige Geschichtsprofessor Höcke ist Spitzenkandidat der AfD für die Bundestagswahl am 1. September in Thüringen. Der Thüringer Zweig der AfD wird als extremistische Organisation eingestuft. Hunderte Menschen, die mit der Politik der Partei nicht einverstanden sind, demonstrierten am Donnerstag vor dem Gerichtsgebäude. Die Polizei schätzte ihre Zahl auf etwa 570.
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