BERLIN – Die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen stellt einen Verstoß gegen die grundlegenden Menschenrechte des Kindes dar, entschied das Landgericht der deutschen Stadt Köln am Dienstag.
Allerdings wird das Urteil wahrscheinlich Auswirkungen auf die Gesetzgebung im ganzen Land haben, da es einen Präzedenzfall darstellt. Das führt das Gericht in seiner Begründung aus Beschneidung ist ein irreversibler chirurgischer Eingriff, und eine Person sollte frei über ihre Zugehörigkeit zu ihrem Glauben entscheiden können.
Das Urteil fiel im Prozess gegen einen Kölner Arzt, der auf Wunsch seiner Eltern die Beschneidung eines vierjährigen muslimischen Jungen vorgenommen hatte. Doch einige Tage später musste der junge Deutsche wegen anhaltender Blutungen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Arzt daraufhin der Körperverletzung, doch das erstinstanzliche Gericht sprach ihn frei, weil er nur den Wünschen seiner Eltern Folge geleistet hatte. Das Gericht begann daraufhin, sich mit der Beschneidung als solcher zu befassen, da in Deutschland in diesem Bereich ein Rechtsvakuum besteht.
Die Entscheidung des Gerichts hat die jüdische Gemeinde in Deutschland verärgert, die darin einen Eingriff in die Religionsfreiheit im Land sieht. Ähnlich reagierten Vertreter der örtlichen Muslime.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass etwa jeder dritte Mann weltweit beschnitten ist.
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