Als Bauherren in Deutschland sparen sie 15 % Gewinn

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Unternehmertum kann unerwartete Herausforderungen mit sich bringen, und das gilt insbesondere, wenn Sie ein Bauunternehmer in Deutschland sind.

Zu dieser Besonderheit gehört auch die Bauabzugsteuer, die bis zu 15 % Ihres Rechnungsbetrages erhebt. Was wäre, wenn wir Ihnen sagen würden, dass es eine Möglichkeit gibt, diese Quellensteuer zu vermeiden?

Freiberufliche Tätigkeit ist der Schlüssel zur vollen Bezahlung

Freistellung, oder „Befreiung“ in der Übersetzung, ist ein Dokument, das es Ihnen ermöglicht, den 15-prozentigen Bausteuerabzug auf Ihren Rechnungen zu umgehen. Dadurch erhalten Sie vollen Zugriff auf Ihre Gewinne ohne unnötige Verluste. Daher ist es wichtig, den Prozess zur Erlangung einer Freistellung so früh wie möglich zu starten, idealerweise vor der ersten Rechnungsstellung.

Der Prozess der Erlangung einer Freistellung?

Vor der Beantragung der Freistellung ist die Zuteilung einer deutschen Steuernummer, der sogenannten Steuernummer, erforderlich Steuernummer. Die Befreiung erfolgt dann durch die Finanzverwaltung Chemnitz-Süd. Wenn Ihnen dieser Prozess kompliziert vorkommt, zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. TJ-Legal ist ein auf die Unterstützung von Unternehmern in Deutschland spezialisiertes Unternehmen und kann Ihnen nicht nur bei der Erlangung einer Steuernummer und Freistellung, sondern auch bei anderen administrativen Aufgaben behilflich sein.

Ist es möglich, verlorenes Geld aus Rechnungen zurückzuerhalten, die ohne Freistellung ausgestellt wurden?

Wenn Sie schon einmal Rechnungen ohne Freistellung ausgestellt haben, ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass Ihre Kunden 15 % des Gesamtbetrages abziehen. Es mag den Anschein haben, dass dieses Geld für Sie bereits ein Verlust ist, aber es gibt eine Möglichkeit, es zurückzubekommen. Nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Abzug vorgenommen wurde, haben Sie die Möglichkeit, eine Rückerstattung der Gemeindesteuer zu beantragen. Auch hier ist TJ-Legal hier, um Ihnen bei diesem Prozess zu helfen.

Nutzen Sie unsere weiteren Services für Unternehmer:

  • Bauabzugsteuer – Erstattung der Abzugsteuer,
  • Erinnerung – Einladung zur Abgabe einer Steuererklärung.

Wenn Sie mit Subunternehmern zusammenarbeiten…

Wenn Sie die Dienste von Subunternehmern in Anspruch nehmen, die in Ihrem Bauunternehmen keine Freistellung haben, sind Sie für die Einbehaltung der Quellensteuer und deren Meldung an das Finanzamt verantwortlich. Es liegt daher in Ihrem Interesse, dass alle Ihre Subunternehmer die Vorteile der Freistellung kennen und nutzen. Informieren Sie sie darüber und helfen Sie ihnen, unnötige Abzüge zu vermeiden.

Rein Geissler

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