Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am Montag eine Bußgeldserie in Höhe von 5,125 Millionen Euro gegen den Betreiber der Messaging-Anwendung Telegram wegen Nichteinhaltung deutscher Gesetze verhängt.
TASR informiert darüber auf Grundlage des Berichts der Agenturen AP und DPA. Der Telegram-Betreiber hat es laut BfJ noch nicht umgesetzt Möglichkeit, rechtswidrige Inhalte zu melden und hat noch immer keine Stelle geschaffen, an der deutsche Gerichte und Behörden rechtsverbindliche Urkunden ausstellen können. Diese beiden Pflichten ergeben sich aus dem sogenannten Facebook-Gesetz, bekannt unter dem Kürzel NetzDG, mit dem Berlin große Online-Plattformen regelt, schreibt AP.
Die deutschen Behörden sagten, sie hätten dem in Dubai ansässigen Telegram-Betreiber trotz Unterstützung durch die Behörden der VAE wiederholt keine Dokumente zur Verfügung gestellt.
Eine ungenannte deutsche Anwaltskanzlei gab später bekannt, Telegram zu vertreten, aber selbst das reichte nicht aus, um eine Geldstrafe für den Betreiber zu verhindern.
Die Bundespolizei warnte Anfang des Jahres davor, dass sich Telegram zu einem „Radikalisierungsmedium“ entwickle. „Betreiber von Messaging- und Social-Media-Diensten haben eine besondere Verantwortung, gegen Aufstachelung zu Hass und Gewalt auf ihren Plattformen vorzugehen“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann. Er fügte hinzu, dass diese Verantwortung nicht vermieden werden kann, indem man versucht, nicht verfügbar zu sein. Der Telegram-Betreiber kann das Bußgeld anfechten.
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