Das deutsche Gericht hat das Abhören genehmigt! Sie sind Aktivisten der Last-Generation-Bewegung

MÜNCHEN – Das Landgericht München hat die Klage gegen die Überwachung des sogenannten „Journalistentelefons“ mutmaßlicher Mitglieder der Klimaaktivistengruppe Letzte Generation abgewiesen. Der Bericht der DPA-Agentur informiert.

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Mitglieder der Gruppe, denen die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts zur Telefonüberwachung reichten Journalisten Klage ein.

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„Bestatter“ der Zeltbande Lehel Horváth vor Gericht (Quelle: Topky/Vlado Anjel)

Das Landgericht wies die Beschwerden als unbegründet zurück. Er begründete diese Entscheidung damit, dass das Telefon nicht ausschließlich für Interviews mit Medienvertretern genutzt werde. Den Akten zufolge steht die Bewegung im Verdacht, den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung zu erfüllen. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf und „Es wäre viel schwieriger, die Fakten auf andere Weise zu kennen“. Das Abhören sei legal und entspreche den gesetzlichen Anforderungen, so das Gericht.

Die Aktivisten der Gruppe haben nicht nur Straßen und Flughäfen blockiert, die Ermittler gehen auch dem Verdacht nach, dass zwei Mitglieder der Gruppe im April 2022 versucht haben, eine Ölpipeline zwischen Triest und Ingolstadt in Süddeutschland zu sabotieren.

Meta Kron

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