Der Tscheche, der in Deutschland über 400 km/h fuhr, wird am Ende nicht angeklagt – Magazin – Auto

Nach Angaben der deutschen Staatsanwaltschaft hat der tschechische Milliardär mit der Geschwindigkeit von 417 km/h, die er auf der deutschen Autobahn erreichte, keine Vorschriften verletzt.

Bild: Youtube

chiron Der Bugatti Chiron des tschechischen Milliardärs Radim fährt auf der deutschen Autobahn vorbei.

Wir haben wiederholt über den Fall des tschechischen Milliardärs Radim Passer um die Jahreswende Januar/Februar geschrieben. Damals erregte das von ihm veröffentlichte Video weltweite Aufmerksamkeit, in dem er seinen Bugatti Chiron auf der Autobahn zwischen den deutschen Städten Berlin und Hannover testete und dabei eine Höchstgeschwindigkeit von 417 Stundenkilometern erreichte.

Er sagte, die Aufnahme sei letztes Jahr auf einer 10 Kilometer langen geraden Strecke einer dreispurigen Autobahn gemacht worden, wo es gute Sicht und natürlich unbegrenzte Geschwindigkeit gegeben habe. Dennoch sorgte sein Verhalten für heftige Gegenreaktionen und löste erneut eine Debatte über die Gültigkeit unbegrenzter Geschwindigkeit auf deutschen Autobahnen aus.

Auch der deutsche Innenminister missbilligte ihn, und die Polizei kündigte an, Passer strafrechtlich zu verfolgen. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, es lehne „jedes Verhalten im Straßenverkehr ab, das zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führt oder führen kann“.

Er fügte hinzu, dass es zwar in bestimmten Abschnitten eine unbegrenzte Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, die Fahrer jedoch nur mit einer Geschwindigkeit fahren dürfen, bei der sie die Kontrolle über das Fahrzeug behalten können. Einige Staatsanwälte haben sogar gesagt, dass ein solches Fahren als rücksichtslos bezeichnet werden kann, weil sich zu diesem Zeitpunkt andere Fahrer in dem fraglichen Abschnitt befanden und er ihnen mit seinem Verhalten gedroht hat.

Auch die deutsche Polizei begann gegen ihn zu ermitteln. Grund war der Verdacht, an illegalen Straßenrennen teilgenommen zu haben. Nach deutschem Recht sind illegale Straßenrennen auch dann strafbar, wenn es sich um einen einzelnen Fahrer handelt, „wenn er mit einer eindeutig verkehrswidrigen Geschwindigkeit und rücksichtslos auf die höchstmögliche Geschwindigkeit fährt“.

Drei Monate nach diesem Fall ist jedoch alles anders. Die deutsche Staatsanwaltschaft hat entschieden, den tschechischen Milliardär Radim Passer nicht anzuklagen, berichtete die deutsche Nachrichtenagentur dpa. Die Staatsanwaltschaft der Stadt Stendal kam nach Sichtung der Bilder dieses „Stunts“ zu dem Schluss, dass Passer nicht gegen deutsche Verkehrsregeln verstoßen habe.

Meta Kron

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