Die Bundesregierung kündigte am Freitag an, zwei Tochtergesellschaften des russischen Ölriesen Rosneft für die nächsten sechs Monate unter der Kontrolle deutscher Behörden zu halten.
Vor einem Jahr gab die Regierung bekannt, dass sie die Rosneft Deutschland GmbH und die Rosneft Refining and Marketing GmbH unter die Verwaltung der Bundesnetzagentur (BNetzA) stellen wird. Im März 2023 wies das Bundesgericht die Beschwerden von Rosneft ab und bestätigte die Entscheidung der Regierung.
Die Treuhandschaft ermöglichte es den deutschen Behörden, die Kontrolle über drei russische Raffinerien im Land zu behalten – in Schwedt, Karlsruhe und Vohburg. Damals entfielen auf Rosneft rund 12 % der gesamten Erdölraffinerie in Deutschland.
Das Wirtschaftsministerium gab am Freitag bekannt, dass es die Amtszeit erneut bis zum 10. März 2024 verlängert, um die Energieversorgung sicherzustellen.
Die Raffinerie Schwedt beliefert die Hauptstadt und weite Teile Nordostdeutschlands mit Erdölprodukten. Bis Ende 2022 befasste es sich hauptsächlich mit russischem Öl. Es erhält nun Öl aus den polnischen Häfen Danzig und Kasachstan.
In seinem Urteil vom März erklärte das Bundesverwaltungsgericht, die Regierung sei unter diesen Umständen nicht verpflichtet, Rosneft anzuhören, bevor sie handelt. Hinweise auf mögliche Kapitalabzüge haben Ängste vor einer möglichen Insolvenz ihrer Tochtergesellschaften geschürt. Auch im Fall der ehemaligen deutschen Tochtergesellschaft des russischen Gaskonzerns Gazprom beschloss die Regierung, dieses Szenario zu vermeiden, indem sie die Kontrolle über sie übernahm.
Deutschland verstaatlichte daraufhin die frühere Sparte von Gazprom und benannte sie in „Securing Energy for Europe“ um.
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