Deutschland hat Grenzkontrollen zur Tschechischen Republik eingeführt – Živé Chebsko

Mit dem Ziel, die Schleusung von Migranten weiter zu bekämpfen und die illegale Einwanderung einzudämmen, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeserová am Dienstag, 16. Oktober, gegenüber der Europäischen Kommission vorübergehende Kontrollen an den Binnenlandgrenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz angekündigt. Gleichzeitig wurden erneut vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich angekündigt. Deutschland hat die Kontrollen vor allem deshalb begonnen, weil sich die Schleusung von Migranten an den deutschen Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz weiter verschärft hat. Anfang Oktober 2023 hatte die Bundespolizei bereits rund 98.000 unerlaubte Einreisen nach Deutschland festgestellt; im Jahr 2022 waren es rund 92.000. Man kann davon ausgehen, dass etwa jeder vierte Drittstaatsangehörige, der ohne Erlaubnis nach Deutschland einreist, ein Schleuser ist.

Illustratives Foto

Damit kann die Bundespolizei nun an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz die gleichen Mittel einsetzen, die sie schon seit einiger Zeit an den Grenzen zu Österreich einsetzt. In den letzten Wochen fanden bereits flexible Kontrollen an Anlaufstellen statt. Darüber hinaus wurde das Überwachungsnetz im gesamten Grenzgebiet erheblich verstärkt (es handelt sich hierbei nicht um Patrouillen mit festen Standorten) und auf ihrem Territorium wurden bereits gemeinsame Patrouillen mit der Grenzpolizei Polens und der Tschechischen Republik durchgeführt. Es besteht bereits ein gemeinsamer Aktionsplan mit der Schweiz. Diese Maßnahmen müssen in enger Abstimmung mit den Nachbarländern fortgesetzt werden.

„Die Aktivitäten der Schmuggler werden immer brutaler und rücksichtsloser. Der schreckliche Tod von sieben Menschen, die am Freitagabend über die deutsch-österreichische Grenze transportiert wurden, hat uns zutiefst erschüttert. Jetzt müssen alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden, um diesem grausamen Handel mit Menschenleben ein Ende zu setzen. Gleichzeitig müssen wir die illegale Einwanderung wirksam begrenzen, um unsere Gemeinden zu entlasten“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeserová.

„Die Bundespolizei kann nun alle festen und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen je nach aktueller Situation flexibel einsetzen. Nach der Ankündigung von Kontrollen an den tschechischen, polnischen und schweizerischen Landgrenzen gibt es dafür nun eine gesetzliche Grundlage. Wir sind nah dran.“ „Kontakt mit unseren Nachbarländern und den Bundesländern, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen auf beiden Seiten unserer Grenzen bestmöglich zusammenwirken“, sagte der Minister und fügte hinzu, dass es ihm auch besonders am Herzen liegt, dass die Kontrollen möglichst wenig Auswirkungen haben wie möglich. So viel Einfluss wie möglich auf das tägliche Leben, den Alltag, auf Geschäftsreisen und auf Reisen haben. Wir sehen, wie wichtig es war, dass wir die Bundespolizei kürzlich um 1.000 zusätzliche Stellen pro Jahr verstärkt haben. Auch die Bundespolizei ist für nun noch verschärfte Maßnahmen gerüstet. Den Angehörigen der Bundespolizei möchte ich herzlich für ihr großes Engagement danken.

„Klar ist auch, dass wir so schnell wie möglich zu Binnengrenzen zurückkehren wollen, an denen wir keine Kontrollen durchführen müssen. Dafür ist ein gemeinsames europäisches Asylsystem mit vollständigem Schutz der Außengrenzen der EU von entscheidender Bedeutung.“ Schritt. Wir müssen jetzt die europäische Gesetzgebung in diesem Bereich ergänzen.“ Darüber hinaus werden die grenzpolizeilichen Maßnahmen der Bundespolizei räumlich und zeitlich flexibel und je nach aktueller Lage abwechselnd entlang der Schmuggelrouten umgesetzt. Dadurch sollen auch Schmuggler davon abgehalten werden Ausweichmanöver durchführen“, fügte Nancy Faeserová hinzu.

Wird eine unbefugte Einreise festgestellt, werden je nach den Umständen des Einzelfalls Maßnahmen zur Abbruch des Aufenthalts oder zur Verhinderung der Einreise ergriffen.

Wie bisher werden schutzsuchende Drittstaatsangehörige zur Prüfung asylrelevanter Fragen, einschließlich einer möglichen Überstellung in andere EU-Mitgliedstaaten gemäß der Dublin-Verordnung, an die jeweilige Erstaufnahmeeinrichtung verwiesen. Dies gilt auch für vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen.

Magdalena Becher

Rein Geissler

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