Deutschland: Maskenpflicht im Flugverkehr bleibt – World – News

Passagiere in Flugzeugen von oder nach Deutschland müssen immer Mund-Nasen-Schutz tragen, berichtet die dpa unter Berufung auf das Bundesinnenministerium.

Passagiere müssen während des gesamten Fluges, einschließlich des Ein- und Aussteigens aus dem Flugzeug, eine Atemschutzmaske vom Typ FFP2 oder eine chirurgische Maske tragen. Sie dürfen die Gesichtsbedeckung nur beim Verzehr von Speisen und Getränken abnehmen. Die Kopftuchpflicht gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren.

Nach Angaben des Innenministeriums entsprechen diese Regeln den EU-Empfehlungen.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und das Europäische Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten (ECDC) haben am Mittwoch eine Verordnung veröffentlicht, die die allgemeine Verpflichtung zur Abdeckung der Atemwege an Flughäfen und an Bord von Flugzeugen ab dem 16. Mai aufhebt. Wenn am Abflugort oder im Zielland jedoch eine Maskenpflicht besteht, müssen die Passagiere diese auch während des Fluges tragen.

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Masken in Flugzeugen und auf Flughäfen sind in Deutschland bis zum 23. September obligatorisch. Diese Maßnahmen gelten auch in Bussen und Bahnen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte an, dass eine solche Maßnahme notwendig sei, weil die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus immer noch hoch sei.

Der Billigflieger Ryanair hat eine Liste von 15 EU-Mitgliedsstaaten veröffentlicht, in denen das Tragen einer Maske noch immer Pflicht ist, schreibt DPA. Neben Deutschland sind auch Griechenland, Portugal, Spanien und Italien dabei.

Meta Kron

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