Die Kontrollen an der Grenze zu Tschechien werden voraussichtlich ausgeweitet

Einen reibungslosen Grenzübergang von Tschechien in die Slowakei ohne Kontrollen werden wir so schnell nicht erleben. Die Tschechische Republik wird die Grenzkontrollen zur Slowakei voraussichtlich auch nach dem 28. Oktober fortsetzen. Das sagte der tschechische Innenminister Vít Rakušan am Sonntag in der Sendung Otázky Václav Moravec des tschechischen Fernsehens.

Ihm zufolge kann die tschechische Regierung die aufgrund des erhöhten Flüchtlingsstroms eingeführten Grenzkontrollen um einen weiteren Monat bis zum 28. November verlängern. Allerdings schließt der Österreicher nicht aus, dass die Grenzkontrollen über dieses Datum hinaus verlängert werden.

Ihm zufolge bräuchte Tschechien für eine weitere Verlängerung die Zustimmung auf EU-Ebene. Tschechien bereite deshalb Unterlagen für Verhandlungen mit der EU-Kommission vor, berichtet der Sender ČT24 unter Berufung auf den Österreicher. Laut dem tschechischen Minister zeigen die Kontrollen bisher Ergebnisse, aber ein starker Rückgang der Migration wäre seiner Meinung nach ein Wunder.

Das Problem sind die Flüchtlinge

Nach Angaben des Österreichers gibt es derzeit keine Pläne, Kontrollen an der tschechisch-deutschen Grenze einzuführen. Ihm zufolge kommen Ausländer vor allem aus Syrien nach Tschechien, die Tschechien als Transitland nutzen und darüber in andere EU-Staaten weiterreisen wollen.

Vom 28. bis 29. September um Mitternacht begann die tschechische Polizei mit Kontrollen entlang der gesamten Staatsgrenze zur Slowakei, nämlich an 27 ehemaligen Grenzübergängen und der sogenannten grünen Grenze. Eine solche Maßnahme wurde aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen getroffen, die das Gebiet der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik nach Deutschland und Österreich überqueren.

Zunächst wurden die Kontrollen für zehn Tage angekündigt, später verlängerte Prag sie um weitere 20 Tage, mindestens bis zum 28. Oktober. Auch Österreich hat mit der gleichen Frist, Verlängerung und Begründung Grenzkontrollen zur Slowakei eingeführt.

Polizei der Tschechischen Republik von Samstagmorgen bis Sonntag 07:00 Uhr Kontrolle entdeckte 181 illegale Migranten an der tschechisch-slowakischen Grenze, von denen 25 in die Slowakei abgeschoben wurden. Das teilte die Polizei Tschechiens am Sonntagmorgen auf ihrem Account im sozialen Netzwerk Twitter mit.

Zwischen Samstag 07:00 Uhr und Sonntag 07:00 Uhr wurden insgesamt 17.850 Personen kontrolliert. Im genannten Zeitraum wurde kein Menschenhändler festgenommen. 38 Personen erfüllten die Einreisebestimmungen des Landes nicht.

Die tschechische Polizei trat am 28. und 29. September ab Mitternacht auf steuert entlang der gesamten Staatsgrenze zur Slowakei, nämlich an 27 ehemaligen Grenzübergängen und der sogenannten Grünen Grenze. Die Polizei unternahm diesen Schritt aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen, die das Gebiet der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik nach Deutschland und Österreich überqueren.

Das Migrantenabkommen muss überarbeitet werden

Die Slowakei und Tschechien wollen ihr Rückübernahmeabkommen modernisieren. Sie könnten auch einen neuen Polizeikooperationsvertrag abschließen. Zuzana Eliášová, Sprecherin des Innenministeriums (MV) der Slowakischen Republik, bestätigte dies gegenüber TASR und sagte, dass dies die Themen des bilateralen Treffens am Freitag, den 14. Oktober zwischen dem Innenminister der Slowakischen Republik, Roman Mikulc (OĽANO ) und Innenminister der Tschechischen Republik, Vít Rakušana, in Luxemburg.

Nach Angaben des Sprechers haben die Minister während des Treffens ihre Ansichten dargelegt. „Fachkundige Experten sowohl im Innenministerium der Slowakei als auch der Tschechischen Republik werden die Details klären, damit die Zusammenarbeit in den Prozessen korrekt ist. Tatsache ist, dass wir den von der Tschechischen Republik unternommenen Schritt nicht berücksichtigen Form einer Einführung als glücklich Kontrolle an der Binnengrenze, Sie bemerkte.

Rückübernahmeabkommen regeln die Bedingungen für die Überstellung und Aufnahme von Personen, die illegal in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingereist sind oder sich dort illegal aufhalten.

Quelle: TASR

Philipp Feldt

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