Erstmals beschlagnahmte Deutschland aufgrund von Sanktionen Eigentum von Russen

„Nach derzeitigem Kenntnisstand ist dies der erste bundesweite Fall, in dem aufgrund von Sanktionen nicht nur Vermögenswerte eingefroren, sondern auch Immobilien beschlagnahmt wurden“, Das sagte Oberstaatsanwältin Anne Leidingová am Montag in München. Neben den Immobilien des russischen Ehepaares beschlagnahmten sie auch das Bankkonto, auf dem Mieten aus den Wohnungen in Höhe von etwa 3.500 Euro monatlich einnahmen. Einnahmen aus der Immobilienvermietung fließen nun an das Amtsgericht München.

Die Identität des russischen Ehepaars wurde von der bayerischen Staatsanwaltschaft nicht bekannt gegeben. Sie sagte jedoch, der Mann sei Mitglied der russischen Staatsduma. Der Bayerische Rundfunk (BR) stellte klar, dass der Name des fraglichen Abgeordneten mit dem Buchstaben L beginne. Seine Frau soll sich in München aufhalten. Dem Ehepaar wird vorgeworfen, dass es auch nach Inkrafttreten der antirussischen Sanktionen weiterhin Einkünfte aus der gesetzeswidrigen Vermietung von Immobilien erzielt hat.

Laut Staatsanwaltschaft sind die Beschlagnahme der Wohnungen und die Rücknahme des genannten Kontos möglich, weil der russische Abgeordnete seit dem 23. Februar auf der Sanktionsliste steht. In der russischen Staatsduma stimmte er für eine Resolution, in der der russische Präsident Wladimir Putin aufgefordert wird, abtrünnige Regionen in der Ostukraine als unabhängige Republiken anzuerkennen.

Autoren:
verstanden, TASR

Rein Geissler

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