Im Fall geht es um sogenannte Bestpreisklauseln.
LUXEMBURGER. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Donnerstag deutsche Hoteliers in einem Rechtsstreit unterstützt, in dem es um die Zusammenarbeit mit der niederländischen Reservierungsplattform Booking.com ging.
Im Fall geht es um sogenannte Bestpreisklauseln, die Booking bis Februar 2016 Hotels auferlegte.
Für Hotels bedeutete dies, dass sie auf ihren eigenen Websites keine günstigeren Zimmer als über Booking.com anbieten konnten.
Das Bundeskartellamt hat die Praxis Ende 2015 verboten. Die Entscheidung wurde später vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt.
Die spanische Antimonopolbehörde verhängte eine Geldstrafe gegen Booking.com Lesen Sie weiter
Im Jahr 2020 ging Booking vor ein niederländisches Gericht und argumentierte, dass die Bestpreisklauseln nicht gegen EU-Recht verstießen.
Mehrere deutsche Hotels und Hotelgruppen reagierten mit Widerklage und forderten vom Unternehmen Schadensersatz wegen Verstößen gegen EU-Regeln. Das niederländische Gericht setzte das Verfahren aus und wandte sich an den EuGH mit der Bitte um Klärung der Sachlage.
Das Gericht befand, dass Plattformen wie Booking.com einen neutralen oder positiven Einfluss auf den Wettbewerb hätten. Allerdings seien Bestpreisklauseln nicht erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit solcher Buchungsplattformen sicherzustellen, hieß es in der Entscheidung.
Das niederländische Gericht muss nun über einen konkreten Fall entscheiden und ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
Reisewissenschaftler. Unternehmer. Leidenschaftlicher Kaffee-Befürworter. Alkoholfanatiker. Allgemeiner Social-Media-Fan.