BERLIN – Ein deutsches Gericht hat wegen des Vorwurfs der Körperverletzung einen Strafbefehl gegen den Tennisspieler Alexander Zverev erlassen. Das Berliner Gericht fordert vom deutschen Tennisspieler eine Geldstrafe von 450.000 Euro. Zverev bestritt die Vorwürfe und legte gegen den Strafbefehl Berufung ein.
Dem ATP-Weltranglistenneunten wird bei einem Streit in Berlin im Mai 2020 körperliche Gewalt und Körperverletzung gegen eine Frau vorgeworfen. In der Erklärung heißt es, Zverev habe die Anordnung angefochten und der Fall werde nach der Entscheidung voraussichtlich vor dem Bezirksgericht Tiergarten in Berlin verhandelt. Das Gericht hört anderen interessierten Parteien zu.
Die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, die Zverev vertritt, veröffentlichte am Dienstag eine Erklärung, in der sie die Vorwürfe zurückwies. Er behauptet, dass es in dem Fall Verfahrensunregelmäßigkeiten gegeben habe und dass er über ärztliche Expertenbeweise zugunsten des Goldmedaillengewinners der Olympischen Spiele 2020 in Tokio im Einzel verfüge.
In Deutschland werden strafrechtliche Haftbefehle eingesetzt, um bestimmte Fälle ohne Gerichtsverfahren aufzuklären, wenn der Haftbefehl des Verdächtigen nicht angefochten wird.
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- Quelle: TASR
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