Das Geschäftsumfeld im Bereich Lebensmittelproduktion und -vertrieb könnte vereinfacht und verbessert werden. Dies schlägt die SaS-Abgeordnete Jarmila Halgašová in der Änderung des Lebensmittelgesetzes vor, die sie der nächsten Sitzung des Nationalrats (NR) der Slowakischen Republik ab dem 29. November vorlegt.
Der Gesetzentwurf enthält mehrere Änderungen, zum Beispiel die Klarstellung der gesetzlichen Regelung der freien Abgabe, sodass klargestellt wird, dass die Pflicht nur für Betreibergelände mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern (m2) und vermarkteten Lebensmitteln gilt in dieser Einrichtung.
Außerdem wird vorgeschlagen, die Verpflichtung für Lebensmittelunternehmer aufzuheben, andere Formen der Angabe oder Darstellung des Nährwerts von Lebensmitteln zu überwachen und dem Ministerium Bericht zu erstatten. Bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf die Lagerung und den Transport von Lebensmitteln sollten ebenfalls abgeschafft werden. Laut dem Kommunikanten sind diese nationalen Verpflichtungen derzeit anders festgelegt oder duplizieren direkt geltende Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich der Lebensmittelhygiene.
Außerdem sollte eine neue Institution zum Verzicht auf Bußgelder eingeführt werden. Der Abgeordnete schlägt vor, zwei Bedingungen für die Möglichkeit der Nutzung dieses Instituts festzulegen. Gleichzeitig sollen beispielsweise die Höchststrafen für Verstöße im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung von 2.000 Euro bzw. 4.000 Euro bei Wiederholungsverstößen auf 1.000 Euro und 2.000 Euro bei Wiederholungsverstößen gesenkt werden. Der Antragsteller schlägt das Inkrafttreten des Gesetzes im Falle der Zustimmung des Parlaments am 15. März 2023 vor.
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