Die Union bereitet sich auf das Aufkommen autonomer Fahrzeuge vor – euractiv.sk

Im September wird die Europäische Kommission Gesetze vorlegen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, autonome Fahrzeuge zu registrieren und zu verkaufen. Auch die Slowakei ist nicht untätig. Diese Woche verabschiedete die Regierung einen Gesetzentwurf, der die Bedingungen für den Probebetrieb dieser Fahrzeuge festlegt.

Ende September plant die Europäische Kommission die Einführung der ersten großen technischen Gesetzgebung, die es den Mitgliedsstaaten ermöglicht, Fahrzeuge mit automatischer Lenkung zuzulassen und zu verkaufen. Jeder Autohersteller wäre entsprechend Information Das Portal Politico könnte bis zu 1.500 solcher Fahrzeuge pro Jahr verkaufen.

Autonome Fahrzeuge befinden sich noch in der Entwicklungs- und Erprobungsphase. Experten erwarten jedoch, dass es ein weiterer wichtiger Faktor für die Transformation der Automobilindustrie sein wird. Volkswagen-Chef Herbert Diess sogar in Gespräch Er sagte gegenüber Bloomberg, dass „diese Verschiebung die Branche mehr verändern wird als Elektroautos oder Elektrifizierung“.

Laut einer Quelle der Kommission versetzt diese Gesetzgebung die Union von der Versuchsphase in die kommerzielle Phase. Die Gesetzgebung wird technischer Natur sein. Ziel ist es, die Zulassungs- und Registrierungsprozesse für autonome Fahrzeuge zu vereinfachen.

Gleichzeitig ist es Teil der Änderung der Allgemeinen Sicherheitsvorschriften (GSR – General Safety Regulations). Bis 2050 will die Union null Verkehrstote erreichen. Dafür muss sie aber die Sicherheit im Auto erhöhen. Laut der Studie ist der Faktor Mensch heute für bis zu 95 % aller Todesfälle verantwortlich.

Die GSR schreibt die Verwendung einer intelligenten Bremse vor, die den Fahrer am Beschleunigen hindert, Fahrermüdigkeitswarnsysteme und eine Blackbox-ähnliche Dateneinheit in einem Flugzeug, die Daten von Unfällen aufzeichnet. Es erhöht auch die Sicherheitsstandards von Schutzbrillen und Gürteln.

Ein Teil des GSR wurde bereits genehmigt und tritt diese Woche in Kraft. Beispielsweise müssen Autohersteller in Neuwagen ein fortschrittliches Bremssystem einbauen, das andere Fahrzeuge erkennen kann. Ab 2024 soll dieses System auch auf Radfahrer und Fußgänger ausgeweitet werden.

Allerdings sollen diese Systeme den Fahrer weiterhin nur unterstützen. Autonomes Fahren, also wo der Fahrer nicht mehr benötigt wird oder seine Rolle auf die nötigsten Eingriffe beschränkt wird, ist ein viel ambitionierteres Projekt.

Sechs Ebenen autonomer Fahrzeuge

Gemäß der allgemein akzeptierten Klassifizierung gibt es sechs Fahrzeugebenen. Level Zero ist ein klassisches Fahrzeug, bei dem der Fahrer für alle wesentlichen Aktivitäten verantwortlich ist. Auf der ersten Stufe verfügt das Fahrzeug über einen Tempomat, auf der zweiten über einen Spurhalteassistenten – die allermeisten Neufahrzeuge verfügen über diese Systeme.

Die dritte Ebene bezeichnet bereits ein hochautomatisiertes autonomes Fahrzeug, dessen Fahrer für eine gewisse Zeit die volle Kontrolle abgeben kann. Auf Stufe vier kann das Fahrzeug die Fahrt alleine absolvieren, aber der Fahrer kann immer noch die Kontrolle übernehmen. Dies ist genau die Höhe, die die Kommission zu genehmigen erwägt.

Autohersteller testen derzeit vor allem die dritte Stufe. Tesla testet beispielsweise sein neues Autopilot-System, während Mercedes Benz in Deutschland bereits die Zulassung für das automatische Fahren bis 60 Kilometer auf deutschen Autobahnen erhalten hat. Die vierte Ebene ist vorerst eher ein Forschungsprojekt als eine Realität.

Selbstfahrtechnologie ist ein mit künstlicher Intelligenz ergänztes Computerprogramm, das Entscheidungen auf der Grundlage bestimmter Regeln oder Verkehrsregeln trifft. Jedes Unternehmen geht seine Entwicklung anders an. Tesla nutzt beispielsweise bereits rein visuelle Inputs von Kameras rund um das Fahrzeug, während andere traditionelle Hersteller ebenfalls auf Sensor- oder Radardaten setzen.

Die Slowakei ist nicht untätig

Auch in der Slowakei sind autonome Fahrzeuge bereits ein Thema. Diese Woche hat das Verkehrsministerium Änderungen an bestimmten Gesetzen im Zusammenhang mit der Entwicklung automatisierter Fahrzeuge vorgeschlagen. Die Regierung stimmte dem Vorschlag zu.

Gegenstand des Gesetzentwurfs ist die Einführung von Auflagen für die Funktionsprüfung von automatisierten Fahrzeugen und die Entwicklung der Kompetenzen des nationalen Koordinators für intelligente Mobilität. Diese Stelle sollte auch für die Erteilung von Genehmigungen für die experimentelle Nutzung zuständig sein. Gleichzeitig legt der Gesetzentwurf die Bedingungen für die Genehmigung des Betriebs eines automatischen Lieferfahrzeugs fest.

„Die aktuelle Gesetzgebung bildet nicht alle Aspekte der Smart Mobility ausreichend ab. Da Smart Mobility ein Bereich ist, der viele Bereiche der Anwendungspraxis betrifft, bedarf es eines Gesetzentwurfs, der diesen Umstand korrigiert und eine klare Grundlage für die Anwendung schafft intelligente Mobilität unter den Bedingungen der Slowakischen Republik“, sagt er. erläuternder Bericht zur Rechnung.

Inspiration für die Anpassung waren die Gesetzgebungserfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten.

„Die Erfahrungen im Bereich der Umsetzung intelligenter Mobilität in der Praxis zeigen beachtliche Erfolge bei der Erprobung automatisierter Konzepte. Mehrere Bundesländer haben derzeit Gesetze, die alle Aspekte des automatisierten Fahrzeugbetriebs, vollautomatisierter Fahrzeuge und automatisierter Lieferfahrzeuge regeln, wie beispielsweise die Definition dieser Fahrzeuge,“ Haftung im Schadensfall, Betreiberpflichten etc. Abgabebericht.

Rein Geissler

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